Risikolebensversicherung ist nicht gleich Risikolebensversicherung!

Grenouille avec un panneau blanc

Was bedeutet in Kurzform eine Riskolebensversicherung?

Flapsig gesagt, wenn tot,  dann Geld … . Aber Spaß beiseite, wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen, wollen Sie Ihre/Ihren Angehörigen/Partner versorgt wissen, für den Fall, daß Sie unverhofft sterben sollten. Die meisten Menschen denken, es gibt keine Unterschiede bei den Leistungen von Risikolebensversicherungen, aber die gibt es.

Der Tod durch Unfall oder Krankheit ist in der Regel bei allen Versicherern abgedeckt und die Versicherungssumme wird gezahlt, wenn er eintritt. Ausgenommen sind normalerweise nur Selbsttötungen.

Aber was würden Sie sagen, wenn auch folgende Leistungen mit abgesichert sind:

Soforthilfe von 10 % der Versicherungssume (max. 5.000,00 Euro)

Organisation von Medikamentenversand bei Lebensgefahr im Ausland infolge von Krankheit/Unfall

Organisation einer Begleitung für die Heimreise von mitreisenden betreuungsbedürftigen Personen (z.B. Kindern)

Organisation des Besuchs einer nahestehenden Person bei Lebensgefahr im Ausland

Organisation der Überführung, bei Todesfall im Ausland gglfs. auch der dortigen Bestattung

Telefonische Rechtsberatung zu Fragen des Erbrechts und der Testamentsgestaltung

Telefonische Rechtsberatung zur Patientenverfügung

Umtauschrecht bis zum Ende des 10 Versicherungsjahres in eine kapitalbildende Lebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung

Hört sich gut an und man hätte nicht gedacht, daß diese Leistungen in einer Risikolebensversicherung enthalten sein können – nicht wahr??

Die aufgeführten Leistungseinschlüsse sind ein Teil der versicherten zusätzlichen Leistungen einer Risikolebensversicherung  Konzept XXL der Interrisk.

Angebote bekommen Sie wie immer gerne von mir!

 

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