Berufsunfähig – was nun?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für junge Menschen eine der wichtigsten Absicherungen. Durch die Gesetzesänderungen ist die Berufsunfähigkeitsrente für Menschen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind,  komplett weggefallen, so daß diese sich nun zu 100 %  privat absichern müssen. Durch den Gesetzgeber ist nur noch die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente vorgesehen. Diese ist allerdings so gering, daß davon auf keinen Fall eine Familie unterhalten werden kann bzw. der bisher vorherrschende Lebensstandard gehalten werden kann.

Ich gebe Ihnen einfach mal ein Beispiel dafür:

Angenommen, Sie haben ein Bruttoeinkommen von 2.500,00 Euro und ein Nettoeinkommen von ca. 1.750,00 Euro … Ihre volle Erwerbsminderungsrente läge dann nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner bei 752,00 Euro und Ihre Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sogar nur bei 376,00 Euro …

Können Sie davon leben?? Oder vielleicht sogar Ihre Familie weiter versorgen???

Hier noch einmal kurz die Info, ab wann man überhaupt die Erwerbsminderungsrente bekommt:
Wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente und
wer noch zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten kann, bekommt die teilweise Erwerbsminderungsrente.
Ich habe oben eine grobes Beispiel gegeben, ansonsten als Anhalt: volle Erwerbsminderungsrente = 31 % des letzten Bruttoeinkommens und teilweise Erwerbsminderungsrente = 15 % des letzten Bruttoeinkommens ….

Auch zu beachten ist, daß Sie keinen Berufsschutz bei dem Bezug der Erwerbsminderungsrente haben. Es wird nur geprüft, wie lange Sie noch arbeiten können – egal in welchem Beruf – Sie haben keinen Berufsschutz!! Sie sind verweisbar auf jede Tätigkeit des Arbeitsmarktes!

So, nach diesen Informationen kommen wir jetzt zu der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung:

Wenn man sich privat gegen Berufsunfähigkeit abgesichert hat, hat man einen Anspruch auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente, wenn man nachweisbar mindestens zu 50 % berufsunfähig ist.
Die Höhe der Rente sollte sich am tatsächlichen Bedarf im Falle des gesundheitsbedingten Einkommensverlustes messen. Eine Absicherung einer niedrigen Berufsunfähigkeitsrente ist schlecht, da die private Berufsunfähigkeitsrente im Falle von Sozialhilfe angerechnet wird. Die Höhe der Absicherung darf das tatsächliche Einkommen i.d.R. nicht übersteigen und es sollte mindestens die Rentenhöhe abgesichert werden, die ein „normales“ Weiterleben im gewohnten Umfeld ermöglicht. Wenn z.B. in einer Ehe beide Partner voll arbeiten, ist dies bei der Absicherungshöhe genauso zu berücksichtigen, als wenn Sie als Single oder Alleinverdiener alleine für den Unterhalt aufkommen müssen. Bei der Ermittlung der richtigen Absicherungshöhe bin ich Ihnen natürlich gerne behilflich – das gehört zu einer Beratung dazu. Scheuen Sie sich also nicht, mir alle Ihre Fragen zu stellen!

Je nach Beruf wird statistisch heute schon fast jeder vierte Arbeitnehmer im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Bei der Auswahl der passenden Berufsunfähigkeitsversicherung sind neben guten Bedingungen natürlich auch noch die Angaben im Antrag von entscheidender Bedeutung. Eine genaue Beschreibung Ihres Berufes ist genauso wichtig zur Einstufung in die richtige Berufsunfähigkeitsklasse wie die wahrheitsgetreue Beantwortung der Gesundheitsfragen.

Die allermeisten Versicherer bieten eine Berufsunfähigkeitsabsicherung an, die dann zahlt, wenn Sie mindestens zu 50 % berufsunfähig sind. Das ist auch gut und richtig so, weil es handelt sich ja schließlich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung und um die Absicherung genau dieses Risikos.
Allerdings gibt es auf dem Markt auch eine Versicherung, die nicht nur bei Berufsunfähigkeit zahlt, sondern schon, wenn Sie länger als 6 Monate krank geschrieben sind. D.h., wenn Sie 6 Monate arbeitsunfähig waren, bekommen Sie Ihre Rente – sogar rückwirkend von Beginn an und zwar so lange Sie die Arbeitsunfähigkeit nachweisen! Das ist das Alleinstellungsmerkmal der Condor!  Natürlich schlagen sich solche Unterschiede in der Absicherung auch auf die monatliche Prämie aus… Von mir bekommen Sie gerne Angebote der Condor und der anderen Versicherungen und können dann auswählen, für welches Angebot Sie sich entscheiden. Auch in der Form der Absicherung gibt es Unterschiede. Möchten Sie lieber einen günstigen Beitrag zahlen, wählen Sie als Verrechnungsform „die Überschüsse sollen mit dem Beitrag verrechnet werden“. Ist es Ihnen wichtig, am Ende der Absicherung etwas herauszubekommen, wählen Sie „Anlage der Überschüsse in Fondsguthaben“. Bei der Anlage der Überschüsse in Fondsguthaben haben Sie natürlich die Möglichkeit, sich die Fonds selbst auszusuchen. Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist unabhängig davon, ob die Verrechnung mit den Beiträgen oder Fondsanlage wählen. Der Unterschied ist einfach, wählen Sie die Verrechnung mit den Beiträgen und Sie bleiben während der Vertragslaufzeit gesund – was Ihnen ja zu wünschen ist – endet die Versicherung und Sie bekommen nichts ausbezahlt. Das Risiko der Berufsunfähigkeit war dann über die gesamte Laufzeit abgesichert, kam aber nicht zum Tragen, weil Sie ja gesund geblieben sind. Bei der Variante mit dem Fondsguthaben bekommen Sie zum Vertragsablauf das Fondsguthaben ausbezahlt. Je nach Fondsverlauf kann das mehr Geld sein, als Sie während der gesamten Vertragslaufzeit eingezahlt haben.

Wenn Sie noch mehr Informationen zu der passenden Berufsunfähigkeitsabsicherung haben möchten oder an konkreten Angeboten interessiert sind, stehe ich als Versicherungsmaklerin natürlich gerne zur Verfügung.

Angebotsanforderung ist möglich über Email an: info@ass-compare.de oder auch telefonisch     unter: 0 23 62 60 62 850

Selbst rechnen und sich vorab schon einmal informieren können Sie sich auf meiner Internetseite:
https://www.ass-compare.de/0533fa0615_berufsunfaehigkeitsversicherung.html
(kopieren Sie einfach den Link – Sie landen dann direkt auf meiner Internetseite mit dem Angebotsrechner für Berufsunfähigkeitsversicherungen)

TwitterFacebookXINGGoogle+