Grundfähigkeiten absichern – was ist das?

Unter dem Begriff Grundfähigkeiten versteht man die Fähigkeit, bestimme Tätigkeiten ausführen zu können, beispielsweise Treppen steigen, Autofahren, Gehen. Eine Absicherung der Grundfähigkeiten hat den Zweck, über eine Risikoversicherung für den Fall vorzubeugen, dass aufgrund von Krankheit oder Unfall die Grundfähigkeiten nicht mehr vorhanden sind und schwere Einschränkungen in der Mobilität und Lebensqualität hingenommen werden müssen.

Grundfähigkeiten absichern – aber wie?

Seit dem Jahr 2000 gibt es auch in Deutschland die Möglichkeit, durch eine Grundfähigkeitsversicherung den Verlust der Grundfähigkeiten abzusichern. Diese Absicherung stellt eine sinnvolle und relativ preisgünstige Ergänzung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Krankenversicherung dar, kann allerdings auch als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden. Das Eintreten des Versicherungsfalles wird von den Versicherungsanbietern entweder am Verlust einer oder mehrerer Grundfähigkeiten gemäß der beiden Stufen des Fähigkeitenkataloges gemessen oder in Abhängigkeit von der Pflegestufe der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es handelt sich genau wie bei der Pflege- und Berufsunfähigkeitsabsicherung um eine reine Risikoversicherung.

Was ist eine Risikoversicherung?

Das Wesen einer Risikoversicherung besteht darin, dass der Versicherungsnehmer einen Beitrag zahlt und die Versicherung ausschließlich bei Eintritt des Versicherungsfalls zur Zahlung verpflichtet ist. Am Beispiel von Lebensversicherungen kann man den Unterschied von kapitalbildenden und Risikoversicherungen deutlich machen. Die kapitalbildende Lebensversicherung funktioniert im Prinzip wie ein Sparvertrag: Der Versicherungsnehmer zahlt über einen gewissen Zeitraum seine Versicherungsprämien und erhält am Ende der Laufzeit entweder eine Einmalzahlung oder eine Rente. Tritt der Todesfall vor Laufzeitende ein, wird die vereinbarte Versicherungssumme fällig und an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Die Risikolebensversicherung zahlt nur dann, wenn der Todesfall während der Laufzeit eintritt. Es wird kein Sparguthaben angehäuft, welches am Laufzeitende ausgeschüttet werden kann. Die Grundfähigkeitsabsicherung ist ebenfalls eine Risikoversicherung. Die Beiträge können als Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend gemacht werden.

Wichtig: Einteilung in Fähigkeitenkatalog 1 und 2

In den beiden Katalogen werden detailliert die Grundfähigkeiten aufgelistet. Katalog 1 umfasst Sehen, Sprechen, sich orientieren, Hände gebrauchen. Im Katalog zwei werden wesentlich mehr Punkte erfasst: Hier geht es um Hören, Gehen, Treppen steigen, Knien oder Bücken, Greifen, Arme bewegen, Heben und Tragen, Sitzen, Stehen und schließlich das Autofahren. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn eine der Grundfähigkeiten aus Katalog eins oder drei aus Katalog zwei dauerhaft nicht ausgeführt werden können. Unter dem Begriff dauerhaft ist in diesem Fall eine Zeitspanne von mindestens 12 Monaten gemeint, dabei werden auch ärztliche Prognosen für die Zukunft berücksichtigt. Es ist unerheblich, ob der Versicherungsnehmer weiterhin arbeitsfähig ist, denn die Rente aus der Grundfähigkeitenabsicherung wird gezahlt, solange die gesundheitliche Beeinträchtigung beziehungsweise der Verlust einer oder mehrerer Grundfähigkeiten besteht.

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