Rechtsschutzversicherungen für Ärzte, Tierärzte und andere Heilwesenberufe

Oft ist die Rechtsschutzversicherung für Angehörige der Heilwesenberufe recht teuer. Da ist die KS Auxilia eine willkommene Ausnahme. Und auf diese Rechtsschutzversicherung möchte ich heute etwas näher eingehen.

Versicherbar sind hier folgende Berufe: Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Alten- sowie Gesundheits- und Krankenpfleger, Krankenschwestern, Apotheker, Diplom-Psychologen, Psychiater, Hebammen, Entbindungshelfer, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Chirogymnasten, Logopäden, Masseure, Optiker, Hörgeräteakustiker, Therapeuten (wie z.B. Atem-, Ergo-, Psycho- oder Physiotherapeuten) und Zahntechniker.

Der Rechtsschutz für Heilwesenberufe umfasst z.B. Behandlungsfehler, Vertragsstreitigkeiten mit Patienten oder auch Krankenkassen usw.. Bei Interesse übersende ich Ihnen gerne eine Aufstellung der versicherbaren Risiken per Mail.

Die hohen persönlichen und privaten Haftungsrisiken können durch eine Rechtsschutzversicherung speziell für die Berufe des Heilwesens eingegrenzt werden. Diese Rechtsschutzversicherung schützt Sie natürlich nicht vor Fehlern, aber sorgt dafür, daß Sie sich gescheit vertreten lassen können und fachliche Hilfe in Anspruch nehmen können.

Hier können Sie ein Telefonat mit mir anfordern und hier direkt ein Angebot.

Selbst rechnen und auch direkt abschließen geht mit meinem Vergleichsrechner natürlich auch – klick hier.

Wenn sie bisher woanders versichert sind, helfe ich Ihnen natürlich auch bei einem Wechsel zur KS Auxilia.

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