Änderungen Betriebsrentenstärkungsgesetz

Einiges hat sich getan in Sachen Betriebsrenten. Schon zum 1. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetzt – kurz BRSG – in Kraft getreten und ab 2019 haben die Arbeitgeber nun die Pflicht zur Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis bei Neuverträgen. Aber auch bei bestehenden Verträgen kommt diese Pflicht für den Arbeitgeber zum 1. Jan. 2022.

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Als Arbeitnehmer biete ich Ihnen ebenfalls ein interessantes Informationsgespräch an und erstelle auch gerne ein Angebot für eine betriebliche Altersvorsorge nach ihren Wünschen zur Vorlage bei ihrem Arbeitgeber. Wenn es gewünscht ist, begleite ich Sie auch dorthin.

 

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