Unfall? Unfallversicherung??

Unfall? Unfallversicherung?

Ein Unfall tritt unvorhergesehen und plötzlich ein. Die Folgen sind oft schwerwiegend. Die Leistung aus der privaten Unfallversicherung soll dann helfen, diese schwierige Zeit zu überbrücken und den Verunfallten

und seine Familie wenigstens vor finanziellen Schäden zu bewahren.
Daher hilft die Unfallversicherung mit der Zahlung einer einmaligen Summe, um die schlimmsten Folgen unmittelbar bewältigen zu können. Insbesondere wird dabei an Einkommensausfälle gedacht, Umbaumaßnahmen (z.B. behindertengerechter Ausbau des Haushalts) oder teure Rehabilitation, soweit diese nicht vom Krankenversicherer übernommen werden.
Obwohl es in der Unfallversicherung auch die Variante der Unfallrente gibt, eignet sich die Unfallversicherung auf keinen Fall als Ersatz für eine Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, es sei denn, letztere können aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht vereinbart werden. Dann hätte man mit der Unfallversicherung wenigstens den Teil der Unfälle abgesichert.
Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist die Zahlung eines Geldbetrages im Falle einer Unfallinvalidität. Der prozentuale Invaliditätsgrad wird dabei in Abhängigkeit von der körperlichen
Beeinträchtigung nach einer vertraglich vereinbarten Gliedertaxe festgestellt. Je höher der prozentuale Invaliditätsgrad ist, desto höher fällt die finanzielle Leistung bis maximal zur Versicherungssumme aus. Aus diesem Grund sollten Sie bei Ihrer Unfallversicherung besonders auf die Gliedertaxe achten.
Die Gliedertaxe gibt vor, für welche Körperteile und –funktionen welche prozentualen Entschädigungssummen angesetzt werden. Generell sollte darauf geachtet werden, dass die Stimme in der Gliedertaxe Berücksichtigung findet.
Berufe, bei denen es auf besondere körperliche Fähigkeiten ankommt, sollten darauf achten, dass die Gliedertaxe den Anforderungen an den Beruf besonders Rechnung trägt.
So sind beispielsweise Ärzte, Feinmechaniker und generell Handwerker gut beraten, auf eine hohe Entschädigung von Beschädigungen der Finger und der Hand zu achten.
Zusätzlich wird die Leistung von der vereinbarten Progression beeinflusst. Die Progression führt zu höheren Leistungen, die auch deutlich über die Versicherungssumme hinaus gehen können. Je höher der Grad der Invalidität ist, desto höher wird die Schadensersatzleistung. Daher führt eine hohe Progression zu einer stärkeren Berücksichtigung schwerer Unfälle, während bei leichten Unfällen kaum eine Wirkung besteht. Obwohl man dabei auch wieder zwischen den unterschiedlichen Entschädigungskurven bei den verschiedenen Progressionen achten muß.
Die Unfallversicherung kennt auch zusätzliche Leistungsbausteine die wahlweise kombiniert werden können:
– das Unfalltagegeld, dass einen täglichen Betrag auszahlt, während der Versicherungsnehmer in Folge eines
Unfall krank geschrieben ist
– das Unfallkrankenhaustagegeld, dass einen täglichen Betrag auszahlt, während der Versicherungsnehmer als Unfallfolge im Krankenhaus stationär behandelt wird
– Leistungen für kosmetische Operationen
– Bergungskosten
– Leistungen für Unfalltod des Versicherungsnehmers
Der Begriff des Unfalls ist versicherungstechnisch eng gefasst. Die Unfallversicherung kennt als Ergänzung viele Einschlüsse, die den Unfallbegriff erweitern oder typische Ausschlüsse abmildern und damit einen bessern Schutz bereit stellen.
Beispielhaft seien genannt:
Verschlucken giftiger Substanzen (wichtig für Kinder), Erfrierungen, Ersticken, Mitversicherung von Unfällen unter Alkoholeinfluss (sonst oft ausgeschlossen!), Kriegsrisiko, Infektionsrisiko, Strahlenschäden + Tauchrisiko
TwitterFacebookXINGGoogle+